Diese Meldung muss für einen älteren Menschen erfolgen, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, die erforderliche Unterstützung oder Hilfe anzufordern.
Privatpersonen sind zur Meldung berechtigt.
Behörden sind zur Meldung verpflichtet.
Wann besteht ein Grund zur Sorge über das Wohlergehen eines älteren Menschen?
Grund zur Sorge über das Wohlergehen eines älteren Menschen besteht zum Beispiel dann, wenn:
- er/sie nicht in der Lage ist, mit den ihm zur Verfügung stehenden Dienstleistungen zu essen, die Medikamente einzunehmen oder wenn hygienische Mängel vorliegen
- er/sie in einer mangelhaft ausgestatteten Wohnung lebt oder die Wohnbedingungen anderweitig schlecht sind
- er/sie allein seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann
- er/sie die benötigten sozialen oder gesundheitlichen Dienstleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann
- er/sie schlecht behandelt wird
- er/sie in unverhältnismäßigem Umfang Drogen zu sich nimmt und seine Gesundheit gefährdet
- er/sie seine eigene Sicherheit oder Gesundheit gefährdet
- er/sie offensichtlich Hilfsinstrumente benötigt
- der Wohnsicherheitstest auf dieser Webseite zu einem besorgniserregenden Ergebnis geführt hat.
Wo erhalte ich Hilfe? An wen kann ich mich wenden?
In Südkarelien können Sie den hilfsbedürftigen Senioren bei der Beratungsstelle von Eksote Isoapu melden, Tel.: +358-(0)5 352 2370 oder isoapu.palvelukeskus@eksote.fi (Arbeitszeit 9-15 Uhr). In dringenden Fällen sollten Sie telefonisch Kontakt aufnehmen. Bei weniger dringenden Fällen können Sie die Meldung am folgenden Arbeitstag telefonisch oder per E-Mail aufgeben. Mithilfe der Meldung kommt Eksote zur Bewertung des Dienstleistungsbedarf zu dem älteren Menschen nach Hause.
Außerhalb der Bürozeiten wenden Sie sich in akuten Fällen an die Notrufnummer 112.
Fachkräfte in der Sozial- oder Gesundheitspflege sind zur Meldung verpflichtet. Jede Person kann jedoch ungeachtet der Vertraulichkeitsvorschriften eine Meldung einreichen (Gesetz zur Unterstützung der Handlungsfähigkeit älterer Menschen sowie Anzeige des Dienstleistungsbedarfs älterer Personen durch Sozial- und Gesundheitsdienste nach § 25).
Anzeige offensichtlicher Brandgefahren oder sonstiger Unfallrisiken
Gemäß § 42 Pelastuslaki (Gesetz für Rettungsdienste)
- Wenn Behörden während ihrer behördlichen Tätigkeit im Gebäude, in der Wohnung oder an einem sonstigen Ort eine offensichtliche Brandgefahr oder ein sonstiges Unfallrisiko bemerken oder darüber Kenntnis erlangen, sind sie verpflichtet, den Sachverhalt ungeachtet möglicher Vertraulichkeitsvorschriften an die zuständige Rettungsdienststelle zu melden.
- Die Meldepflicht gilt auch für Gemeinden, sonstige öffentliche Gesellschaften und das bei ihnen beschäftigte Personal sowie für die in § 18 Abs. 2 angegebenen, mit der Führung von Pflegeheimen und der Organisation von dienstleistungs- und pflegegestützem Wohnen betrauten Betreiber sowie für das in ihren Diensten stehende Personal.
Die Meldung erfolgt an den Rettungsdienst Südkarelien (Pelastuslaitos Etelä-Karjala) mit dem folgenden Formular: http://www.ekpelastuslaitos.fi/Sidosryhmille/Paloriski-ilmoitus
Das Formular bitte an die folgende E-Mail-Adresse senden: neuvonta@ekpelastuslaitos.fi
Hinweise und Beratung erhalten Sie über die telefonische Beratung des Rettungsdienstes Südkarelien, Tel.: +358-(0)5 616 7020 (Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr) oder über die E-Mail-Beratung: neuvonta@ekpelastuslaitos.fi
Wohnungssicherheitstest
Wenn Sie aufgrund des Tests oder ansonsten über Ihre eigene oder die Sicherheit eines Angehörigen besorgt sind, wenden Sie sich im Gebiet Südkarelien an die Beratungsstelle von Eksote, TEL.: +358-(0)5 352 2370 MO-FR 9-15 Uhr, isoapu.palvelukeskus@eksote.fi